[ Legal ]

HCM-Begriffe

TRACKTIK-ZUSATZ FÜR LOHNABRECHNUNGSDIENSTE

Dieser TrackTik-Zusatz für Gehaltsabrechnungsdienste ("Zusatz") ergänzt die Vereinbarung, die aus den TrackTik-Servicebedingungen und dem/den anwendbaren Bestellformular(en) zwischen dem TrackTik-Unternehmen und dem auf dem Bestellformular aufgeführten Kunden ("TrackTik" bzw. "Kunde") besteht.

Dieser Nachtrag legt zusätzliche Bedingungen für den Kunden fest, um bestimmte Lohn- und Gehaltsabrechnungsdienste zu erhalten, wie sie in einem Bestellformular festgelegt sind ("Lohn- und Gehaltsabrechnungsdienste"), die von Paycor, Inc. ("Paycor"), im Namen von TrackTik erbracht werden. Die in der Vereinbarung definierten Begriffe haben die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesem Nachtrag verwendet werden, sofern hier nicht anders definiert.

  • Der Kunde erkennt an, dass TrackTik und/oder seine Dienstleister vor der Erbringung von Gehaltsabrechnungsdiensten bestimmte Due-Diligence-Prüfungen durchführen und sich das Recht vorbehalten, die Erbringung von Gehaltsabrechnungsdiensten auf der Grundlage der Due-Diligence-Prüfung nach eigenem Ermessen abzulehnen.
  • Der Kunde verpflichtet sich: (a) die von TrackTik geforderten Dokumente zu unterzeichnen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die TrackTik benötigt, um die vom Kunden ausgewählten Gehaltsabrechnungsdienste zu erbringen; und (b) anderen Drittanbietern solche Vereinbarungen, Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen, die von den anderen Drittanbietern benötigt werden, um die anderen Drittanbieterdienste zu erbringen.
  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass für die Nutzung der Gehaltsabrechnungsdienste zusätzliche Gebühren anfallen können, die nicht auf einem Bestellformular aufgeführt sind. Falls zutreffend, werden die zusätzlichen Kosten in der entsprechenden Rechnung aufgeführt.
  • Der Kunde stimmt zu, solche Bankkonten zu unterhalten, die erforderlich sind, um genügend Geldmittel zu erhalten, um die Lohn- und Steuerverpflichtungen des Kunden rechtzeitig zu erfüllen und Paycor zu erlauben, das/die benannte(n) Bankkonto/Bankkonten des Kunden zu belasten (einschließlich durch ACH-Abbuchung oder umgekehrte Überweisung), oder alternativ, der Kunde soll Zahlungsverpflichtungen an Paycor überweisen, um alle Lohn- und Steuerverpflichtungen des Kunden zu finanzieren. Für den Fall, dass nicht genügend Geldmittel zur Verfügung stehen ("NSF-Ereignis"), erklärt sich der Kunde bereit, ein solches NSF-Ereignis unverzüglich zu beheben und Paycor auf Verlangen den Betrag aller nicht finanzierten Posten zu zahlen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Abbuchungen, die aufgrund eines NSF-Ereignisses oder nicht eingezogener Geldmittel oder aus einem anderen Grund zurückgegeben wurden. Paycor (als Drittdienstleister von TrackTik) ist berechtigt, Einlagen einzubehalten, um jegliche vom Kunden an Paycor geschuldeten Beträge auszugleichen.
  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, (a) rechtzeitig korrekte und vollständige Daten zu liefern und (b) dass er für die Aktualisierung und Aufrechterhaltung der Vollständigkeit und Genauigkeit aller Daten verantwortlich ist. Für den Fall, dass ein Fehler des Kunden dazu führt, dass eine Gehaltsabrechnung erneut verarbeitet oder andere Anpassungsprozesse erstellt werden müssen, stimmt der Kunde zu, die Kosten für die erneute Verarbeitung einer solchen Gehaltsabrechnung und/oder die Korrektur eines solchen Fehlers zu übernehmen. Der Kunde wird TrackTik und Paycor unverzüglich nach der Entdeckung von Fehlern benachrichtigen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und behördlichen Vorschriften einzuhalten und die für die Nutzung der Dienste Dritter erforderliche Zustimmung aufrechtzuerhalten.
  • Der Kunde erkennt an, dass TrackTik und seine Drittdienstleister ausschließlich als Dienstleister agieren und keine Rechts-, Steuer-, Leistungs-, Buchhaltungs- oder Anlageberatung in Verbindung mit der Erbringung der Gehaltsabrechnungsdienste leisten.
  • Der Kunde wird sich nicht darauf verlassen, dass die Gehaltsabrechnungsdienste die Aufzeichnungen aufbewahren.
  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TrackTik Kundendaten an Drittanbieter als Anbieter von Dienstleistungen weitergibt, und in dem Maße, in dem der Kunde Dienstleistungen eines Drittpartners von Paycor nutzt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Paycor Daten an und von bestimmten benannten Drittpartnern überträgt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, zu überprüfen, dass die Daten von einem Drittpartner von Paycor empfangen werden.
  • Personen mit Paycor-Zugangsdaten dürfen Paycor-Zugangsdaten nicht weitergeben, anderen Personen die Verwendung ihrer Paycor-Zugangsdaten genehmigen oder anderweitig Zugang zu Diensten gewähren. Der Kunde darf: (a) die Lohnabrechnungsdienste nur für seine eigenen internen Geschäftsvorgänge nutzen; und (b) die Lohnabrechnungsdienste nicht für andere Zwecke nutzen, einschließlich, ohne Einschränkung, für Time-Sharing, Outsourcing oder Service-Büro-Nutzung
  • Der Kunde erkennt an, dass Affordable Care Act ("ACA") Gehaltsabrechnungsdienste: (a) von einem Drittanbieter bereitgestellt werden können; und (b) sich auf Daten stützen, die von oder im Namen des Kunden an Paycor bereitgestellt werden, und dass der Kunde als Bedingung für den Erhalt von ACA-Gehaltsabrechnungsdiensten verpflichtet sein wird, einen solchen ACA-Dienst auszuführen und bereitzustellen
  • Dienstleister solche Vereinbarungen, Dokumente und Informationen, die von den ACA-Dienstleistern benötigt werden, um die ACA-Lohnverrechnungsdienste im Namen des Kunden durchzuführen.
  • Der Kunde erkennt an, dass Paycor ein beabsichtigter Drittbegünstigter der Vereinbarung ist. IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG, ZUSÄTZLICH ZU JEGLICHEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS IN DER VEREINBARUNG, LEHNT PAYCOR JEGLICHE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE LOHNABRECHNUNGSDIENSTE AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE JEGLICHE GESETZLICHE GARANTIE DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND ALLE DIENSTE WERDEN "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT.
  • Zusätzlich zu jeglichem Ausschluss von Schäden und Haftungsbeschränkungen in der Vereinbarung darf die Haftung von Paycor gegenüber dem Kunden in keinem Fall die durchschnittlichen Gebühren übersteigen, die der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem Ereignis, das den Haftungsanspruch begründet, für die Gehaltsabrechnungsdienste bezahlt hat. IN KEINEM FALL SIND TRACKTIK ODER PAYCOR VERANTWORTLICH FÜR FOLGE-, INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE ODER ANDERE SCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE, EINNAHMEN, EINKOMMENSVERLUSTE ODER EINKOMMEN, DIE SICH AUS DEM VERLUST ERWARTETER GESCHÄFTE ERGEBEN), DIE NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG VORGESEHEN SIND, ALS ERGEBNIS DER ERFÜLLUNG ODER NICHTERFÜLLUNG JEGLICHER VERPFLICHTUNG IM RAHMEN DER VEREINBARUNG, SELBST WENN TRACKTIK ODER PAYCOR ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN POTENZIELLEN VERLUSTES ODER SCHADENS INFORMIERT WURDEN UND SELBST WENN SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN ODER HÄTTEN SEIN SOLLEN.
  • Soweit TrackTik dem Kunden Zugang zur Nutzung der Software eines Drittanbieters als Teil der Abrechnungsdienste gewährt ("Abrechnungssoftware"), räumt TrackTik dem Kunden ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Recht ein, auf die Abrechnungssoftware als Teil der Abrechnungsdienste zuzugreifen und diese zu nutzen, und zwar nur für den eigenen internen Geschäftsbetrieb und ausschließlich zum Zwecke der Eingabe und Bereitstellung bestimmter Daten für den Drittanbieter zur Erbringung der Abrechnungsdienste. Es ist dem Kunden nicht gestattet: (a) den Quellcode der Abrechnungssoftware zu verändern, zu kopieren, zu modifizieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, diesen abzuleiten; (b) die Abrechnungssoftware unterzulizenzieren; oder (c) die Abrechnungssoftware für Time-Sharing, Outsourcing oder Service-Bureau-Nutzung zu verwenden. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Abrechnungssoftware und alle Modifikationen, Anpassungen, Updates, Add-Ons und Schnittstellen (einschließlich APIs) davon oder dazu zu jeder Zeit Eigentum von TrackTik (und, falls zutreffend, von Dritten, die TrackTik das Recht zur Lizenzierung derselben eingeräumt haben) sind und bleiben. Es werden weder stillschweigende Lizenzen noch andere Rechte, Titel oder Interessen an der Abrechnungssoftware gewährt.
  • Alle sich ergebenden Streitigkeiten unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates Delaware und die ausschließliche Zuständigkeit liegt bei den Staats- und Bundesgerichten des Bundesstaates Delaware.
  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Zustimmungen und Genehmigungen auszuführen, die von Paycor benötigt werden, um die Fähigkeit des Drittdienstleisters von Paycor zu fördern, Drittdienste bereitzustellen.
  • Paycor bietet bestimmte Gehaltsabrechnungsdienste über seine Drittanbieter an. Wenn der Kunde einen der unten aufgeführten Lohnabrechnungsdienste wünscht, die von einem Paycor-Drittanbieter ("Anbieter") bereitgestellt werden, gelten die folgenden Bestimmungen als anwendbar und sind Teil dieses Nachtrags:

Leistungen: Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der Regeln und Anforderungen aller Gesundheitsfürsorgepläne, flexibler Ausgabenkonten, Gesundheitssparkonten und anderer Leistungspläne, die der Kunde seinen Mitarbeitern anbietet. Wenn der Kunde Dienstleistungen zur Verwaltung von Sozialleistungen ("Dienstleistungen zur Verwaltung von Sozialleistungen") abonniert, stimmt der Kunde zu: (i) stimmt er den Datenübertragungen des Providers an und von bswift, LLC zu; (ii) wird er alle Berichte, die er von den Krankenversicherungsträgern und Fondsmanagern des Kunden erhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehlerberichte, überprüfen; (iii) wird er mit dem Provider und den Krankenversicherungsträgern und Fondsmanagern des Kunden vollständig zusammenarbeiten, um alle Fehlerberichte zu beheben; und (iv) wird er die Software des Providers verwenden, um die Gesundheitsinformationen der Mitarbeiter des Kunden zu dokumentieren, zu aktualisieren und zu korrigieren, da dies die einzige Quelle für Daten ist, die vom Provider in Verbindung mit den Leistungsverwaltungsdiensten übertragen werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Gesundheitsinformationen zu überprüfen, die in der Software des Anbieters gepflegt und dem Anbieter in Verbindung mit den Leistungsverwaltungsdiensten übermittelt werden.

Analytik: "Analytics" ist eine Personalanalyse- und Personalplanungslösung, die den Personalverantwortlichen des Kunden Antworten auf vorgefertigte Fragen zu personalwirtschaftlichen und geschäftlichen Themen liefert. Wenn der Kunde Analytics-Services abonniert, sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass er während der Laufzeit dieser Vereinbarung: (i) über alle erforderlichen Rechte und Lizenzen an den Kundendaten für die Verwendung durch den Provider bei der Bereitstellung von Analytics verfügt; und (ii) die erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und Zusicherungen seiner Mitarbeiter hat, um dem Provider und seinem Drittanbieter von Analytics Kundendaten zur Verfügung zu stellen, und die Erfassung, Übertragung und Verarbeitung von Kundendaten durch den Provider für die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Zwecke gestattet.

W2 Export Dienstleistungen: Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er automatisch für den W2-Export-Service angemeldet wird, der es den Mitarbeitern des Kunden ermöglicht, über teilnehmende Online-Steuererstellungsanbieter ("OTPPs") anzufordern, dass Einkommensinformationen (d. h. Informationen aus dem Formular W2 und ähnlichen Einkommenssteuerformularen), die vom Anbieter für den anfragenden Mitarbeiter erstellt wurden, elektronisch an einen OTPP übertragen werden, um das Ausfüllen der individuellen Einkommenssteuererklärungen des Mitarbeiters zu erleichtern. Der Provider bestimmt nach eigenem Ermessen die teilnehmenden OTPPs und die über diesen Dienst bereitgestellten Einkommensinformationen. Der Provider ist nicht verantwortlich für die Handlungen eines OTPP oder die Verwendung von Verdienstinformationen durch einen OTPP, die stattdessen durch die Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen des betreffenden OTPP geregelt werden, die zwischen dem betreffenden teilnehmenden Arbeitnehmer und dem OTPP bestehen können. Für die Zwecke dieses Abschnitts sind teilnehmende Mitarbeiter diejenigen Kundenmitarbeiter, für die der Provider ein einkommensteuerbezogenes Dokument (z. B. ein Formular W-2) erstellt hat und die über einen teilnehmenden OTPP beantragt haben, dass die Steuerinformationen automatisch vom Provider importiert werden.

Bezahlen auf Abruf: Als Teil der Dienste hat der Kunde Zugang zu Pay on Demand ("Payactiv-Dienste"), die von dem Drittanbieter des Providers, PayActiv, Inc ("PayActiv"), bereitgestellt werden. Um auf die von PayActiv angebotenen Dienste zugreifen zu können, muss der Kunde das PayActiv-Programmübersichtsformular ausfüllen. Mit dem Zugriff auf die Payactiv-Dienste erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Provider das Programmübersichtsformular und die darin enthaltenen Daten an PayActiv sendet, und erklärt sich damit einverstanden, das Programmübersichtsformular und die darin genannten Bedingungen einzuhalten.

Poster zum Arbeitsrecht: Wenn der Kunde den Dienst Labor Law Poster abonniert, erhält er Zugang zum E-Update Service von Poster Elite ("Poster Elite Service"), der vom Drittanbieter des Providers, Elite Business Ventures, Inc. Um den Labor Law Poster Service zu aktivieren, muss der Kunde ein Informationsanforderungsformular ausfüllen, das dem Kunden im Rahmen des Services zur Verfügung gestellt wird. Durch den Zugriff auf den Poster Elite Service, stimmt der Kunde zu, dass Paycor die Informationen, die zur Erfüllung der Kundenbestellung benötigt werden, einschließlich der Kontakt- und Versandinformationen an Elite Business Ventures, Inc. sendet und erklärt sich damit einverstanden, die Bedingungen und Konditionen für den Poster Elite Service unter www.PosterElite.com/eupdate_terms_of_use einzuhalten .

Überprüfungsdienste: Der Arbeitsnummer-Service (der "Arbeitsnummer-Service") ist ein Service, der abonnierten Arbeitgebern eine automatisierte Methode zur Bereitstellung von Beschäftigungs- und Einkommensnachweisen für autorisierte Dritte bietet. Wenn der Kunde den Arbeitsnummernservice abonniert, stimmt er der Datenübertragung zwischen dem Provider und dem Drittanbieter, der TALX Corporation, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Equifax, Inc. und einem Anbieter von Equifax Workforce Solutions, zu. Mit der Anmeldung zu den Arbeitsnummerndiensten erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die TALX Corporation im Namen des Kunden handelt, wenn sie mit einem autorisierten Dritten ("Überprüfer") zusammenarbeitet, der eine Anfrage mit einem nach dem Fair Credit Reporting Act ("FCRA") zulässigen Zweck stellt, um Beschäftigungs- und/oder Einkommensinformationen ("Beschäftigungsdaten") in Verbindung mit dem Arbeitsnummerndienst zu überprüfen. Die Art der Beschäftigungsdaten, die im Rahmen des Dienstes "The Work Number" ausgetauscht werden können, finden Sie unter https://www.paycor.com/wp-content/uploads/2021/12/The-Work-Number-Employment-Data-List.pdf. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die in die Software des Anbieters eingegebenen Beschäftigungsdaten und die Gehaltsabrechnungsdienste im Namen des Kunden an die TALX Corporation zu übermitteln, um die TALX Corporation mit den Daten zu versorgen, die für die Bereitstellung des Arbeitsnummerndienstes erforderlich sind. Als Datenübermittler erklärt sich der Kunde ferner damit einverstanden, seine Verpflichtungen als Datenübermittler gemäß der Definition im FCRA und gemäß dem HINWEIS FÜR DATENÜBERMITTLER: VERPFLICHTUNGEN VON DATENÜBERMITTLERN UNTER DEM FCRA, der unter https://www.paycor.com/wp-content/uploads/2021/12/The-Work-Number-Notice-to-Furnisher-of-Information.pdf zu finden ist, zu erfüllen.